Zulassungsunterlagen für Verkehrsamt
Welche Zulassungsunterlagen werden benötigt?
Seit Anfang des Jahres 2008 ist das elektronische Verfahren zur Zulassung von Kraftfahrzeugen eingeführt worden. Diese Neuerung erleichtert die Abwicklung zwischen Versicherungsnehmer, Versicherung und Zulassungsstelle.
Das bedeutet: Es wird keine Deckungs- oder Doppelkarte in Papierform mehr benötigt. An deren Stelle ist nun die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) getreten, die man von seinem Versicherungsunternehmen erhält.
Für den Besuch auf der Zulassungsstelle sollte man neben der
- eVB-Nummer auch den
- Personalausweis, den
- Fahrzeugschein und –brief und die
- AU-Bescheinigung
im Gepäck haben.
Neuerdings wird für die Abbuchung der Kfz-Steuern auch die Vorlage einer EC-Karte verlangt.
Anhand der eVB-Nummer kann der Sachbearbeiter auf der Zulassungsbehörde im System nachsehen, ob und wo das Fahrzeug versichert ist.