Werkstattoptimiertes Gutachten

Kfz-Schaden

Gutachten

Empfiehlt Ihre Werkstatt Ihnen einen Kfz-Schadengutachter, sollten Sie hellhörig werden. Ziel ist es meistens, ein "werkstattoptimiertes Gutachten" zu erstellen. Obwohl ein Gutachter immer neutral und unabhängig sein soll, hat er bei der Gestaltung des Gutachtens doch einen  gewissen "Ermessensspielraum". Je nach Sachlage, kann dieser Spielraum mal in die eine Richtung und mal in die andere Richtung ausgelegt werden.

Die vermeintlichen Fakten:

Schadenposition Gutachter 1
Gutachter 2
Reparaturkosten 8.300 Euro 6.550 Euro
Wiederbeschaffungswert 5.400 Euro 6.300 Euro differenzbesteuert

6.146,34 Euro netto

Restwert 1.500 Euro 2.600 Euro
Entschädigung der Versicherung 3.900 Euro 3.546,34 Euro
Wert für 130%-Regel *) 7.020 Euro 8.190 Euro
Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage 10 Tage

Gutachter 1: Wurde durch die Werkstatt beauftragt.
Gutachter 2: Wurde durch Versicherung beauftragt.
*) Sofern die Reparaturkosten für eine vollumfängliche und fachgerechte Reparatur den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen, hat der Geschädigte das Recht, eine Reparatur durchführen zu lassen. Die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Von Gutachter 1 erging der Hinweis an den Geschädigten, dieser solle doch einmal mit seiner Werkstatt sprechen. Die könnten den Schaden sicherlich auch für 7.000 Euro fachgerecht reparieren.

Was sagen diese Zahlen aus?

Gutachter 1 erweckt mit seinem Gutachten den Eindruck, er wolle der Werkstatt "etwas Gutes" tun. Zudem stellte sich heraus, dass der Wiederbeschaffungswert von 5.400 Euro vollkommen unrealistisch ist. Der Kaufpreis eines vergleichbaren Fahrzeugs von einem seriösen Händler, im örtlichen Umfeld des Geschädigten, lag bei (unverhandelten) 7.500 Euro.

Gutachter 2 erweckt mit seinem Gutachten den Eindruck, er wolle der Versicherung "etwas Gutes" tun, denn sein Wiederbeschaffungswert lag mit rund 1.200 Euro unter den am örtlichen Markt verfügbaren Fahrzeugen.

Für die zur Leistung verpflichtete Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich zwischen den beiden Gutachten zunächst kein nennenswerter Unterschied, da diese "schnell und problemlos" den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert entschädigt hat.