Versicherung für PKW, Limousinen, SUV usw.
Unser Premium-Schutz für Ihr Alltagsfahrzeug
Allgemeines
Schadenfreiheitsklassen
Bei der Versicherung von PKW, Limousinen, SUV usw. werden grundsätzlich – anders als bei den meisten Sportwagen und Luxuslimousinen – Schadenfreiheitsklassen benötigt.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir auch nur den Beitrag für die Saison. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich.
Besonderheiten Premium-Schutz
Neuwertentschädigung
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Wir zahlen den Neuwert, wenn innerhalb von 24 Monaten nach dessen Erstzulassung eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neuwert auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur 80 % des Neuwertes übersteigen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadenereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Als Erstzulassung gilt auch eine Zulassung als Neufahrzeug auf Sie, wenn das Fahrzeug zuvor auf den Händler oder Hersteller kurzfristig zugelassen war (Tageszulassung).
Kaufwertentschädigung
Sofern eine Kaskoversicherung besteht, gilt: Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust erstatten wir in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Sie, den Kaufwert.
Autoschutz (optional)
• Erweiterung der Neu- und Kaufwertentschädigung auf 36 Monate.
• Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen.
• Schlösseraustausch bei Schlüsselverlust.
• Schutz nach einem Cyber- oder Hackerangriff.
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (ausgenommen Entwendung/Diebstahl, Vorsatz, Alkoholgenuss, Rauschmittel).
Auslands-Deckung
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag. Eine Länderliste finden Sie weiter unten.
Garagen-Klausel (optional)
Sofern Sie sich zuhause befinden, muß das Fahrzeug nach Gebrauch nachts (23.00 – 06.00 Uhr) in einer Garage abgestellt werden. Diese Verpflichtung entfällt natürlich, wenn Sie einmal nicht zuhause sind (z.B. während Urlaubsreisen oder Dienstfahrten).
Ausland-Schaden-Schutz (optional)
Grundsätzlich ist der ASS nur dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug auch ins Ausland fährt. Der ASS ist für den Fall gedacht, daß man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet. Hier müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem ASS übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch hier versichert.
Auto-Schutzbrief (optional)
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung. Sorgt für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und bei besonderen Notfällen.
Kostenlose Ruheversicherung
War Ihr Fahrzeug bisher durchgehend bei uns versichert und wird es z.B. über Winter stillgelegt, besteht eine kostenlose Ruheversicherung.
Keine Abzüge „Neu für Alt“
Erleiden Sie einen Teil- oder Vollkaskoschaden werden bei der Regulierung der Reparaturkosten keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen.
Keine Werkstattbindung
Natürlich besteht für Kasko-Schäden keine Werkstattbindung.
GAP-Deckung bei Leasing und Kreditfinanzierung (optional)
Die Finanzlücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Buchwert kann mitversichert werden.
Besondere Schadenereignisse inklusive
Kurzschluß, Marderbiss und Folgeschäden, Schneedruck und Lawinen, Zusammenstoss mit allen Tierarten.
Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung mitversichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.
Eigenschäden (Schäden an eigenen Fahrzeugen/Sachen)
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind Eigenschäden bis zu 50.000 Euro/Jahr mitversichert. Die gesonderte Selbstbeteilgung beträgt 500 Euro je Schadenfall. Eigenschäden sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen.
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
• An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen (auch auf dem eigenen Grundstück).
• An Ihnen gehörenden Gebäuden.
• An Ihren sonstigen Sachen.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden.
Fahrerschutz (optional)
Die Fahrer-Schutz-Versicherung deckt Personenschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten PKW erleiden. Diese Deckung ist in jedem Fall sinnvoll, denn der Fahrer-Schutz übernimmt z.B. Ausgleich des Verdienstausfalls, Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung, Schmerzensgeld, Übernahme von Folgekosten (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe), Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente).
Länderlisten – Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Voll-/Teilkasko-Versicherung
Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Auto-Schutzbrief
Sie haben in der Auto-Schutzbrief-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausland-Schaden-Schutz
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.10.2018 / AKB PKW 10/2018.