Kurzzeit-Kennzeichen (Überführungs-Kennzeichen)
Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag ein Kurzzeit-Kennzeichen für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Das Kurzzeit-Kennzeichen weist ein von der Zulassungsstelle zu bestimmendes Ablaufdatum (höchstens 5 Tage ab Zuteilung) aus. Dieser Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite sichtbar gemacht, und zwar durch 3 untereinander geschriebene Zahlen.
Sie benötigen für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Deckungskarte (eVB-Nummer).
- Paß mit Meldebestätigung oder Personalausweis, bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug.
- ggfl. eine formlose Vollmacht, falls eine andere Person für Sie zur Zulassungsstelle fährt.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie lediglich folgende Fahrten unternehmen:
- Überführung vom Kaufort zum Wohnort.
- Überprüfungsfahrten z.B. TÜV oder Dekra.
- Probefahrt.
Wichtig! Beachten Sie folgende Punkte für die Kfz Versicherung:
- Mit einem Kurzzeit-Kennzeichen besteht grundsätzlich keine Kasko-Deckung.
- Benutzen Sie grundsätzlich immer eine eVB-Nummer der Versicherung, wo das Fahrzeug später auch versichert werden soll.
- Sprechen Sie mit dem Versicherer die Kasko-Deckung schon für das Kurzzeit-Kennzeichen ab.